Garantien

Opel gewährt generell mindestens 24 Monate Neuwagengarantie. Bei manchen Modelljahren werden zzgl. noch bis zu 48 Monaten Anschlussgarantie angeboten (Werbund 6 Jahre Garantie). Alternativ kann man diese Anschlussgarantie auch kaufen.
Hier eine Aufteilung der Garantien:

Neuwagengarantie
Diese Garantie gilt für alle Pkw und Nutzfahrzeuge gemäß den zugrunde liegenden Garantiebedingungen für 24 Monate ab Erstzulassung bzw. Lieferung durch den erstausliefernden Opel Vertragshändler,je nachdem, welches Datum früher liegt - ohne Kilometerbegrenzung.


Opel Anschlussgarantie
Die Opel Anschlussgarantie kann innerhalb von 24 Monaten (6 Monate bei Groß- und Gewerbekunden) nach Erstzulassung eines Neuwagens erworben werden. Dabei darf die Laufleistung von 40.000 km nicht überschritten werden. Die Opel Anschlussgarantie umfasst die wichtigsten Baugruppen gemäß den näheren Garantiebedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG und beginnt am ersten Tag des dritten Jahres ab Erstzulassung.


6 Jahre Garantie
(nur für Privatkunden beim Kauf eines Neuwagens bei allen teilnehmenden Opel Partnern)
Zwei Jahren Herstellergarantie folgen vier Jahre Opel Anschlussgarantie (ab dem Tag der Erstzulassung) ohne Mehrpreis in Zusammenarbeit mit der CG Car-Garantie Versicherungs-AG gemäß deren Bedingungen. 
Die Anschlussgarantie deckt bei garantiepflichtigen Reparaturen die vollen Lohn- und Materialkosten, auch dann, wenn das Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer Gesamtlaufleistung von mehr als 50.000 km erbringt der Nutzer – nur bei den Materialkosten – einen wertgerechten, nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern gestaffelten Eigenanteil. Sollten Sie im europäischen Ausland einen Schadensfall erleiden, wird die Reparatur in jeder Opel Vertragswerkstatt europaweit zuverlässig und unkompliziert ausgeführt.
Die Garantie umfasst eine Gesamtlaufleistung von 150.000 km. Die Opel Anschlussgarantie bietet ihnen einen schnellen und flexiblen Langzeitschutz.

12 Jahre Garantie gegen Durchrostung
Opel gibt Ihnen die sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung gemäß den dafür geltenden Garantiebedingungen. Sie brauchen hierzu lediglich die jährlich vorgesehenen Korrosionsschutzprüfungen von einem Opel Service Partner durchführen zu lassen. Die Korrosionsschutzprüfung ist in den regelmäßigen Serviceüberprüfungen / Inspektionen bei einem Opel Service Partner ohne Mehrkosten enthalten oder gesondert bei einem Opel Service Partner in Auftrag zu geben.


3 Jahre Garantie für Opel Starterbatterie
Mit der 3-Jahres-Garantie für die Opel Original Starterbatterie gibt es auch im dicksten Winter keine Probleme mehr.


Weiter Hinweise:

1. Flüssigkeiten werden nicht bezahlt, wenn es nur um diese geht (z.B. Motorölstand zu nierdrig)
2. Füssigkeiten werden in der Garantiezeit bezahlt, wenn sie im Rahmen einer entsprechenden Arbeit erneuert werden müssen (Motor neu, Öl zahlt OPEL)
3. Achsvermessungen (und andere Einstellarbeiten) werden gem. Laufleistungstabelle bezahlt, die Tabelle hat der FOH. Allerdings ist der Zeitraum sehr eingeschränkt.
4. Achsvermessungen (und andere Einstellarbeiten) werden in der Garantiezeit bezahlt, wenn diese zwingend erforderlich sind beim Austausch von Bauteilen
(Lenkgetriebe neu, Einstellung zahlt OPEL).
5. Leihwagen: es besteht kein Rechtsanspruch, die Kostenübernahme ist in den Bestimmungen festgelegt. Eine Kostenbeteiligung durch OPEL ist für Arbeiten, die am gleichen Tag fertig gestellt werden, nicht vorgesehen. Treten z.B. Ersatzteilprobleme auf oder dauert die Instandsetzung planmäßig länger (über Nacht), übernimmt OPEL die Leihwagenkosten. Der vom Händler zu stellende Antrag wird nach Prüfung zeitnah genehmigt.
6. Aktuell: Folgeschäden durch "Bedienfehler", wie z.B. zu wenig Frostschutz auf der Scheibenwaschanlage werden nicht übernommen.
7. Mobilität im Pannenfall wird (nur) über die Hotline für bis zu 4 Tage gewährt, erforderliche Mobilität danach muß vom FOH angefragt werden, Fahrzeugtausch in der Regel erforderlich, Kostenübernahme durch OPEL wahrscheinlich (Instandsetungsdauer länger, weil z.B. Wochenende in den 4-Tage- Zeitraum fällt oder das Teil nicht lieferbar ist).Die Pannenmeldung muß über die OPEL-Mobilhotline vom Halter/Nutzer erfolgen, der FOH ist aussen vor und das Auto darf auch nicht beim Opel Service Partner auf dem Hof stehen, weil der Kunde das Fahrzeug vom "netten Nachbarn" hat einschleppen lassen.

Sonderfälle möglich, die FOH können natürlich auch eigene Kulanzbeteilungen erbringen.


Generelle Definitionen

Herstellergarantie:
Die Hersteller- oder Neuwagengarantie gilt für alle Teile des Autos. Ausgenommen sind Verschleißteile und Betriebsstoffe. Garantie ist freiwillig, der Hersteller kann sie an Bedingungen knüpfen (z.B. Einhaltung der Inspektionsintervalle). Werden diese nicht eingehalten, erlischt die Garantie.

Anschlußgarantie:
Diese Police startet im Anschluß an die Herstellergarantie. Sie ist meistens kostenpflichtig. Die Leistungen sind spezifisch. Manche sind identisch mit den Inhalten der Neuwagengarantie, andere behinalten nur gewisse Teile/Baugruppen.

Lackgarantie:
Deckt keine Fremdeinwirkungen (z.B. Vogelkot) ab. Ansprüche sind meistens kaum durchsetzbar.

Durchrostungsgarantie:
"Von innen nach außen" lautet die wichtigste Bedingung bei Schäden. Sie deckt nur Schäden an der Substanz der Karosse ab, nicht aber Flugrost oder Rost nach Beschädigung.

Gewährleistung:
Manche Hersteller geben keine Garantie, sondern nur Gewährleistung. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (Sachmängelhaftung) beträgt für Neu- und Gebrauchtwagen 2 Jahr. Bei Gebrauchtwagen kann ein Händler die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr verkürzen, ein Privatverkäufer kann sie vertraglich ganz ausschließen. Der gewerbliche Verkäufer muss Mängel am Wagen beheben, die nach dem Verkauf auftreten, sofern diese nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind. In den ersten sechst Monaten nach Kauf gilt rechtlich überlicherweise die Vermutung, dass der Mangel am Wagen beim Kauf bereits (versteckt) vorhanden war. Kann der Händler allerdings das Gegenteil beweisen, muss er den Mangel nicht beheben. Nach 6 Monaten erfolgt die sogenannte Beweislastumkehr. Dann muss der Käufer das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Kaufs beweisen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung ist eine Garantie ein freiwillige Leistung des Herstellers. Für diese gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Eine Garantie hebt aber die Rechte des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung nicht auf, denn Gewährleistung und Garantie bestehen nebeneinander sowie völlig unabhängig voneinander. Wird bei der Garantie also eine (gestaffelte) Zuzahlung verlangt, wie es bei Gebrauchtwagengarantien meist üblich ist, soll der Käufer die Garantie nicht vorschnell in Anspruch nehmen, sondern prüfen, ob es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, denn dann werden für ihn keine Kosten fällig.

Verschleißteile
Scheibenwischer, Glühlampen, Luftfilter, Keilriemen, Bremsbeläge: Alle Bauteile, deren Lebensdauer vom Nutzungsverhalten abhängt, sind hinsichtlich ihrer Abnutzung von der Garantie ausgenommen. Früh abgenutzte Bremsbeläge etwa können nicht auf Garantie ersetzt werden. Hatte ein Verschleißteil aber nachweislich einen Produktionsfehler, der etwa zum Bruch führt, können Garantieansprüche geltend gemacht werden. Daneben gilt auch Gewährleistung auf Teile, die bereits beim Kauf Mängel hatten.

Betriebsstoffe
Öl, Kühlflüssigkeit oder Bremsflüssigkeit sind wie die Verschleißteile generell von der Herstellergarantie ausgenommen. Denn auch ihre Halbarkeit hängt vom Fahrstil des Halters und Pflegezustand des Autos ab. Da der Hersteller darauf ekinen Einfluss hat, lehnt er Garantieansprüche dafür in der Regel ab.